AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der SPORTSLINE GmbH

Allgemeines

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB („Verbraucher“) jeweils für das Vertragsverhältnis, in welches sie aufgrund unseres Verweises auf diese einbezogen wurden.
  2. Gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (gemeinsam für die Zwecke dieser Geschäftsbedingungen „Unternehmern“) gelten diese AGB nicht für das Vertragsverhältnis, in das sie einbezogen wurden, sondern auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn wir auf keine anderen Geschäftsbedingungen verweisen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  4. Vertragsschluss
  5. Unsere Angebote sind freibleibend und der Zwischenverkauf ist vorbehalten.
  6. Die auf Aufträgen bzw. Auftragsbestätigungen aufgeführten Liefertermine sind unverbindlich. Terminangaben sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich als Fix-Termin bezeichnet wurden.
  7. Mit der Annahme eines Angebotes oder der Unterbreitung eines eigenen Angebotes erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb einer Woche nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich oder durch den Beginn der Bearbeitung der Bestellung erklärt werden.
  8. Als Beschaffenheit der Ware gilt gegenübern Unternehmern nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  9. Durch Überlassung von Mustern vor oder aus Anlass des Vertragsabschlusses wird kein »Kauf nach Muster« vereinbart. Die Muster sind lediglich Anschauungsmuster, die den ungefähren Charakter der Ware zeigen. Bestimmte Eigenschaften werden hierdurch nicht vereinbart. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich vereinbart wird, dass Lieferung gemäß dem Muster erfolgen soll.
  10. Preise
  11. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preisangaben ab Lager und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
  12. Beim Versendungskauf trägt der Kunde, der Unternehmer ist, die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
  13. Gegenüber Unternehmern nehmen wir Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück, sie werden Eigentum des Käufers; ausgenommen sind Paletten.
  14. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung von Einzelanfertigungen, können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
  15. Lieferung
  16. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl ab Lager oder Werk. Wir behalten uns die Wahl der Versandart und des Versandweges vor. Dem Kunden zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
  17. Sofern wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen aus Gründen nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), die wir nicht zu vertreten haben, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, und weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft.
  18. Gefahrübergang gegenüber Unternehmern, Annahmeverzug des Kunden
  19. Sofern der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware über mit der Übergabe der Ware, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt.
  20. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die in Absatz 1 bezeichnete Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über und die Ware auf seine Kosten. Wir sind berechtigt ggf. weitergehenden Schadensersatz zu verlangen.
  21. Eigentumsvorbehalt
  22. Von uns gelieferte Ware („Vorbehaltsware“) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Entgelts unser Eigentum.
  23. Der Kunde ist, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur unter Vereinbarung eines unseres Eigentumsvorbehalts sichernden entsprechenden Eigentumsvorbehalt mit seinem Kunden berechtigt. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Weitervermietung der Vorbehaltsware an uns ab, sofern und soweit unser Eigentumsvorbehalt besteht.
  24. Wird gemeinsam mit der Vorbehaltsware andere Ware des Kunden zum Gesamtpreis veräußert, erfasst die Abtretung jene Forderung nur in Höhe des Preises für die von uns gelieferte Ware. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung berechtigt. Diese Befugnis endet, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachkommt. In diesem Fall dürfen wir selbst die angetretene Forderung einziehen.
  25. Übersteigt der Wert der Sicherungsmittel die zu sichernde Forderung um mehr als 10%, verpflichten wir uns zur Freigabe des übersteigenden Betrages.
  26. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden hat insoweit der Kunde zu erstatten.
  27. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche zu verlangen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag.
  28. Gewährleistung bei Kauf von Ware
  29. Gegenüber Verbrauchern gelten die ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften und die nachfolgenden Absätze finden keine Anwendung. Für Kunden, die Unternehmer sind, gelten die nachfolgenden Absätze.
  30. Der Kunde hat die Vorgaben der §§ 377, 381 HGB einzuhalten.
  31. Offensichtliche Transportschäden sind vom Kunden sofort bei Empfang der Ware gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen.
  32. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  33. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  34. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn der Anspruch aus der Haftung bei der Übernahme einer Garantie, der Haftung für arglistiges, vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus dem Produkthaftungsgesetz resultiert.
  35. Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der gekauften Ware an einen Verbraucher (§§ 478, 479 BGB).
  36. Gewährleistung von für den Kunden bearbeitete Ware
  37. Sofern wir Ware des Kunden in seinem Auftrag bearbeiten, haften wir gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  38. Gegenüber Unternehmern gelten für die Bearbeitung von ihm zur Verfügung gestellter Ware die nachfolgenden Absätze.
  39. Wir beheben etwaige Mängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Herstellung eines neuen Werkes.
  40. Wir können die Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
  41. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Unternehmern ein Jahr. Dies gilt nicht, wenn der Anspruch aus der Haftung bei der Übernahme einer Garantie, der Haftung für arglistiges, vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert.

Unsere Haftung

  1. Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird.
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach Absatz 2 von Kunden, die Unternehmer sind, beträgt ein Jahr.
  4. Unsere Haftung für die einfach fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
  5. Die Absätze 2, 3 und 4 gelten nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Druckvorlagen zur Individualisierung von Waren
  7. Sofern wir auf Wunsch des Kunden Druckvorlagen erstellen, welche für die Individualisierung von Ware im Auftrag des Kunden verwendet werden sollen, beheben wir Fehler der Vorlagen bis zur Freigabe durch den Kunden kostenfrei. Andere Änderungswünsche oder Änderungen an bereits vom Kunden freigegeben Druckvorlagen werden zu unserem üblichen, angemessenen Sätzen in Rechnung gestellt.
  8. Sofern uns der Kunde für die Individualisierung von Waren Druckvorlagen oder andere grafische Bestandteile zur Verfügung stellt, steht er dafür ein, dass er an diesem über die erforderlichen Rechte verfügt. Er wird uns widrigenfalls von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter freihalten.
  9. Wenn wir begründete Zweifel haben, ob der Kunde Inhaber der nach Absatz 2 erforderlichen Rechte ist oder wir sonst der berechtigten Auffassung sind, dass die Vorlagen des Kunden Gesetze oder Rechte Dritter verletzen, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Kunde nachgewiesen hat, dass unsere Bedenken nicht berechtigt sind.
  10. Bearbeitung von Ware im Auftrag des Kunden
  11. Sofern uns der Kunde Ware zur Verfügung stellt, die wir für ihn bearbeiten sollen (z.B. Aufbringen von Beschriftungen oder Logos), haften wir für die Geeignetheit der Ware für die vom Kunden gewünschte Bearbeitung nur, wenn wir hätten erkennen müssen, dass die Ware für die Bearbeitung nicht geeignet ist.
  12. Sofern wir den Kunden darauf hingewiesen haben, dass die von ihm gelieferte Ware für die Bearbeitung nach unserer Auffassung nicht geeignet ist, können wir von dem Vertrag zurücktreten oder dem Kunden anbieten, die Bearbeitung gleichwohl auf sein Risiko durchzuführen. Wenn der Kunde die Bearbeitung wünscht, haften wir nicht, sofern aufgrund der fehlenden Eignung Schäden an der Ware entstehend; das gilt nicht, wenn wir die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
  13. Die vorstehenden Absätze finden entsprechende Anwendung, wenn der Kunden die zur Verfügung gestellte Ware bei uns erwirbt, auch wenn der Kauf der Ware und deren Bearbeitung Gegenstand eines Vertrages sind. Dies gilt nicht, wenn wir die Ware gerade für die Zwecke der Bearbeitung dem Kunden angeboten haben.
  14. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieses Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand bei Unternehmern
  2. Sofern unser Kunde Unternehmer ist, gilt das Nachfolgende.
  3. Der Vertrag unterliegt der Vertrag allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.
  4. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist an unserem Sitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.